jonny007
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themich0r Posted at 1-8 11:03
Das ist einfach falsch. Ich brauche keine behördliche Genehmigung in Deutschland um in einem Wohngebiet zu fliegen, sondern die Erlaubnis der Grundstückseigentümer. Ich kann auf meinem Grundstück fliegen und abheben (ich glaube bis 30 Meter) wie ich will, solange ich dabei keine Persönlichkeitsrechte von anderen beeinträchtige. Mit der neuen EU Verordnung ändert es sich glaube ich, aber die ist noch nicht in Kraft.
Flug über eigenem Grundstück ist ganz klar erlaubt. Aber wenn du von deinem Grundstück aus mit der Kamera in Nachbars Garten schielst, fängt wohl die Grauzone schon an. Darf ich eigentlich im eigenen Wohnzimmer aufsteigen, wenn die Kamera hinter meinem Panoramafenster im 2. Stock die Nachbarn filmen kann ? Mmmhh, Grauzone. Hilft also doch nur nachts fliegen oder ist das verboten ? Wenn ja, gilt Nachtflugverbot auch für die Wohnung ?
Ich schau ja immer wieder mal Mavic Mini Youtube Videos an und manche sind von der Location her schön geflogen. Da können die "deutschen Videos" mit ihren Überflügen über Wälder und Äcker und Wiesen und Äcker und Wälder und Wiesen nicht mithalten, auch wenns hier und da auch schon mal ganz streng verbotene Aufnahmen gibt, z.b knapp an einer Straße vorbei oder gar in der Nähe eines Hauses, unfassbar ! Übrigens darf man bei uns mit dem Auto innerorts auch nur 50,000 km/h fahren, also schön dran halten, sonst werden wir bald mit Steinen beworfen....von Drohnenpiloten ohne Führerschein ;-))
Weiß jemand wann "Drohne fliegen" gilt ... mit dem Starten des Motors auch wenn man nicht abhebt ? Hintergrund ist eine Frage die ich kürzlich in einem Forum gestellt habe, ich schnipsel sie mal rein :
Eine Frage die noch keiner richtig beantworten konnte … sagen wir ich hab die Mavic Mini im Rucksack, geh mit 3 Leuten in die Fußgängerzone wo sich fantastrillarden Leute aufhalten und will mit der Drohne ein Bild machen. Und nein ich will nicht über „Menschenansammlungen“ fliegen, sondern die Drohne starten, 3 Meter „aufsteigen“ und ein Foto machen, fertig, Punkt. Erlaubt oder nicht ? Wenn nein, könnte ich dann aber die Drohne einschalten, die Propeller NICHT starten, sie jemandem in die Hand drücken und ihn bitten die Drohne auf uns 4 zu richten und ich löse dann das Bild aus ? Die Frage ist also, ob allein das Anlassen des Motors verboten wäre bzw ich nicht mal 1 Meter hoch fliegen dürfte. Kann auch irgendwo anders sein, vor einem Flughafen, am Bahnhof…halt irgendwo wo es „sonst“ superhypermegaoberverboten wäre und mehfach lebenslängliche Haft die Folge wäre. |
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