Aufstiegsgenehmigung bzw. Fluglizenz
1788 3 2017-4-15
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KatzeGerry
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Hallo Drohnen Begeisterte,
wer kann mir sagen wie ich am Besten und am Günstigsten zu einer Fluglizenz / Führerschein(Aufstiegsgenehmigung ) oder ähnliches komme, damit ich ein Gewerbe betreiben kann?
Oder wie handhabt ihr das?

Schon mal vielen Dank.
2017-4-15
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Satstream
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Eine Aufstiegsgenehmigung gibt es durch die Luftämter der Bundsländer. Die Genehmigung ist aber nur im Bundesland der Beantragung gültig! Die anderen Bundesländer erkennen in der Regel diese Genehmigung gegen Gebühr und evtl. zusätzlichen Auflagen an. In Bayern kostet die Genehmigung 120€ für 2 Jahre. Eine Anerkennung in NRW z.B. 50€
Auszug :
Zweck der Genehmigung
Alle Zwecke ausserhalb des Sports oder der Freizeitgestaltung, insbesondere
- gewerbliche Herstellung von Foto und Videoaufnahmen
- wissenschaftliche Zwecke
- Erprobungsflüge
- Abnahmeflüge
- Schulungen
- Vorführungen und Demonstrationen
Geltungsbereich : z.B. Freistaat Bayern
Betriebszeiten: täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang

soweit ein kleiner Auszug aus einer bayerischen Aufstiegsgenehmigung!
2017-4-15
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KatzeGerry
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Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort.
2017-4-15
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fans5e7d6d40
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Philippines
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Hey, alles wichtige zur Aufstiegsgenehmigung findet iher auch hier: https://versichertedrohne.de/faq ... ng-fur-meine-drohne

Zitat: "Eine Aufstiegsgenehmigung benötigt man im Freizeit- und Sportbereich, wenn eine Drohne (Multicopter, Quadrocopter, UAV, etc.) schwerer als 5 Kilogramm ist, wenn der nächste Flugplatz weniger als 1,5 Kilometer entfernt ist oder auf Flugplätzen. Im gewerblichen oder Forschungsbereich ist immer eine Aufstiegsgenehmigung notwendig.

Über die aktuellen Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen, die mit der neuen Drohnen Verordnung aus dem Jahr 2017 in Kraft getreten sind, herrscht bei vielen Modellfliegern Unwissenheit und Unklarheit in Bezug auf eine erforderliche Aufstiegsgenehmigung.

Grundsätzlich gilt: Unabhängig vom Gewicht der Drohne darf das Modellfluggerät die maximal ohne Genehmigung zulässige Flughöhe von 100 Metern nicht überschreiten. Ab dieser Höhe ist eine Aufstiegsgenehmigung, die in der neuen Drohnen Verordnung auch gerne als Erlaubnispflicht bezeichnet wird, Pflicht! Generell gilt für Drohnen, die eine Höhe von 100 Metern nicht überschreiten aber trotzdem eine Kennzeichnungspflicht. Eine Aufstiegsgenehmigung in Form einer Erlaubnispflicht ist nur dann erforderlich, wenn die Drohne 5 Kilogramm oder mehr wiegt. Die meisten bekannten Hersteller wie DJI und Yuneec, die aktuell die größten Verkaufszahlen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu verbuchen haben, konzipieren ihre Multicopter bewusst so, dass eine Gewichtsgrenze von 5 kg nicht überschritten wird und eine Aufstiegsgenehmigung somit obsolet ist.

Über Bundes- oder Landesbehörden, in der Nähe von Flughäfen, über Industrieanlagen, Naturschutzgebieten und Menschenansammlung sowie über Einsatzorten der Polizei und Rettungskräften herrscht ein generelles Flugverbot für Drohnen, Quadrocopter und Modellflugzeuge. Wer hier mit seiner Drohne unterwegs sein möchte, benötigt ebenfalls eine Aufstiegsgenehmigung in Form einer behördlichen Sondergenehmigung, die bei den zuständigen Behörden eingeholt werden muss."

Hoffe, es hilft!
2018-4-15
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